Organe & Aufgaben
Der geschäftsführende Vorstand besteht aus drei Personen, welche aus der Mitte des Stiftungsrates gewählt werden.
Zusätzlich zum geschäftsführenden Vorstand sind zwei weitere Personen als Beisitzer in den erweiterten Vorstand gewählt.
Der erweiterte Vorstand entscheidet über die Projekte, die Öffentlichkeitsarbeit sowie unter Einbeziehung des Haushaltsausschusses über die Mittelvergabe.
Der Stiftungsrat dient als Aufsichtsgremium über die Tätigkeiten des Vorstandes.
Näheres siehe unter Organigramm